Bitte lesen Sie vor der Einreichung eines Antrags unser FAQ durch, das Ihnen Informationen und Hinweise zur Antragstellung gibt. Gerne können Sie sich bei offenen Fragen oder Unklarheiten unter post@tributetobambi-stiftung.de an uns wenden.
Förderantrag stellen
1. Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einreichen können gemeinnützige Organisationen, mit Sitz in Deutschland, deren Projekt einen klaren Bezug zu den Zwecken der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung hat (Förderung des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur).
Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte in Deutschland. Es wird keine Einzelfallhilfe vorgenommen.
2. In welchen Bereichen fördert die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung?
Die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung fördert Projekte in den Bereichen gesundheitliches Wohlbefinden, soziale Teilhabe und Kinderschutz. In diesen Bereichen setzt sich die Stiftung für die konkrete Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein, um Betroffenen langfristig und nachhaltig zu helfen und Missstände zu bekämpfen.
3. Welche Förderkategorien gibt es?
Es gibt drei Förderkategorien: Projektförderung, strukturelle/institutionelle Förderung und Investitionsförderung. Bei der Projektförderung handelt es sich um zeitlich befristete, klar abgegrenzte Vorhaben. Die strukturelle/institutionelle Förderung dient dem Aufbau oder der Sicherung von Strukturen und laufenden Angeboten einer Organisation. Die Investitionsförderung bezieht sich auf Anschaffungen, etwa für Gebäude, Umbauten oder Ausstattung. Für alle Förderkategorien sind klare Ziele, eine transparente Finanzplanung und eine definierte Laufzeit erforderlich.
4. Zu welchem Zeitpunkt ist die Einreichung von Förderanträgen möglich?
Förderanträge können grundsätzlich das ganze Jahr über eingereicht werden. Damit Ihr Antrag im kommenden Förderjahr berücksichtigt werden kann, muss er jedoch spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres eingegangen sein. Ab November beginnen wir gesammelt mit der Prüfung aller Anträge, eine frühere Einreichung hat keine Vorteile.
5. Wie reiche ich einen Antrag ein?
Bitte verwenden Sie ausschließlich die Antragsformulare der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Mail an post@tributetobambi-stiftung.de oder per Post an die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung, Arabellastraße 23, 81925 München. Die entsprechenden Formulare (Förderantrag, Vorlage für Finanz- und Zeitplan) stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Bitte stellen Sie die Vollständigkeit ihrer Unterlagen sicher, ansonsten kann ihr Antrag für eine Förderung möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
6. Ist eine Vorabanfrage zu einem geplanten Projekt/einer Projektidee möglich?
Eine Voranfrage ist an post@tributetobambi-stiftung.de möglich. In dieser Nachricht stellen Sie uns Ihre Projektidee kurz vor, damit wir einschätzen können, ob Ihr Vorhaben inhaltlich zu den Förderzielen der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung passt und eine Antragstellung sinnvoll ist. Bitte skizzieren Sie Ihr Vorhaben in maximal 2.000 Zeichen und geben Sie dabei die Zielgruppe, die geplanten Kosten sowie die antragstellende Organisation an. Bitte beachten Sie, dass eine positive Rückmeldung auf eine Voranfrage noch keine Förderzusage darstellt.
7. Was wird nicht gefördert?
Die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung fördert satzungsgemäß keine Einzelfallhilfe für Privatpersonen und keine Projekte außerhalb von Deutschland. Grundsätzlich nicht förderfähig sind zudem Vorhaben ohne erkennbaren Bezug zu Kindern und Jugendlichen sowie rückwirkende Finanzierungen bereits abgeschlossener Projekte.
Prüfung der Förderanträge
1. Wie läuft die Prüfung meines Antrags und das Auswahlverfahren ab?
Die Entscheidung über die Vergabe von Stiftungsmitteln erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Im ersten Quartal eines Jahres prüft die Stiftung zunächst alle fristgerecht eingegangenen und vollständigen Anträge inhaltlich und formal. Anschließend finden Gespräche und Vor-Ort-Besuche statt. Auf dieser Basis entscheidet der Stiftungsvorstand im Laufe des zweiten Quartals über die Vergabe der Fördergelder. Er wird dabei vom Stiftungsrat und -beirat beraten. Im Anschluss an diese Entscheidung werden alle Antragsstellenden über das Ergebnis ihres Antrags informiert.
2. Wann erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird?
Die finale Auswahl der Förderprojekte erfolgt im zweiten Quartal des jeweiligen Förderjahres. Danach erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung, ob und in welcher Höhe ihr Projekt gefördert wird. Die Förderung wird in einer schriftlichen Fördervereinbarung geregelt, in der die zweckgebundene Verwendung der Mittel sowie die Modalitäten der Auszahlung festgehalten sind.
Abwicklung der Förderung
1. Wie ist die Förderung der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung angelegt?
Mit der Fördervereinbarung erhalten Sie eine feste Ansprechperson in der Stiftung. Während der gesamten Förderdauer bleiben Sie im Austausch zu Fortschritten, Entwicklungen und möglichen Herausforderungen im Projekt. Wenn sich im Laufe der Förderung grundlegende Änderungen ergeben, etwa wenn zusätzliche Kosten entstehen, sich die Verwendung der Mittel ändert oder sich die Laufzeit des Projekts verschiebt, besprechen Sie diese gemeinsam.
Neben der finanziellen Förderung trägt die Stiftung dazu bei, gesellschaftliche Missstände sichtbar zu machen, und begleitet die Hilfsprojekte auch medial. Hierzu werden gemeinsam mit den Förderpartnern Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt und eine Vernetzung mit geeigneten Medien und relevanten Akteuren aus der Öffentlichkeit angestrebt.
2. Welche Anforderungen gelten für die Mittelverwendung?
Der Förderpartner muss sicherstellen, dass die Fördermittel ausschließlich für die in der Fördervereinbarung festgelegten Zwecke verwendet werden. Eine Änderung der vorgesehenen Mittelverwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung zulässig. Außerdem verpflichtet sich die Organisation, nach spätestens 6 Monaten einen Mittelverwendungsnachweis mit Sach- und Finanzbericht einzureichen. Hierfür sind die Formulare der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung zu verwenden.
