Förderantrag "Soforthilfe Ukraine".

Bis 31.03.2022 können Förderanträge für die "Soforthilfe Ukraine" eingereicht werden.

Viele Stunden waren die Familien aus der Ukraine unterwegs. Völlig erschöpft sind sie in den vergangenen Tagen in Deutschland angekommen, gekennzeichnet von den Erlebnissen auf der Flucht. Um die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten, gibt es zwei Schlüsselfaktoren: Sicherheit erfahren und Perspektive erhalten.

Die Kinder benötigen nun also schnellstmöglich einen geregelten Alltag mit psychosozialer Betreuung, Zeit zum Spielen, Zugang zu Bildung und sehr viel Herzenswärme. Und wir müssen auch die Mütter im Blick behalten, denn sie sind es, die die Kinder emotional begleiten und auffangen.

Im Rahmen einer Sonderförderung können gemeinnützige Organisationen, die sich in Deutschland für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche einsetzen, Gelder für die Durchführung ihrer Hilfsprojekten beantragen. Die Hilfsprojekte sollten sich den Bereichen „Gesundheitliches Wohlbefinden“ (Einsatz für geflüchtete Kinder und Jugendliche bei schwerer Erkrankung, Behinderung, lebensverkürzender oder seelischer Erkrankung, Unterstützung mit Therapeuten oder allgemein zur medizinischen Versorgung), „Soziale Teilhabe“ (allgemeine Unterstützung der Geflüchtetenhilfe, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familien, Förderung von deren Bildung und Chancengerechtigkeit) oder „Kinderschutz und Nothilfe“ (Prävention oder Aufarbeitung von Traumatisierung, Gewalt, Fluchterfahrung, Schutz betroffener Familien und Krisenintervention) zuordnen lassen.

Bis zum 31. März 2022 kann der Förderantrag für konkrete Hilfsangebote als "Projektförderung Ukraine-Nothilfe" an die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.